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„Möglichkeiten und Gefahren neuer Technologien für Personen mit Lernbehinderungen“ - Expertise für den Europarat Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Referat Vb1, Dr. Haines) hat ein Mitarbeiter des Arbeitskreises Computer eine Expertise für den Europarat mit dem Titel „Möglichkeiten und Gefahren neuer Technologien für Personen mit Lernbehinderungen“ im Rahmen des Gesamtprojektes „Einfluß neuer Technologien auf die Lebensqualität von Personen mit Behinderungen“ erstellt. Hier Auszüge aus dieser Expertise: Vorbemerkung: Ich benutze den Begriff Lernbehinderung als Oberbegriff für ein stark differziertes Feld in den Abstufungen
Vorteile/Möglichkeiten
Das Feld Lernen ist hier breit gefächert – Primarbereich, Sekundarbereich, Berufsschule, Förderunterricht im Rahmen der Berufsausbildung, Selbstlernen, arbeitsplatznahes Lernen. Der Begriff der Neuen Technologien ist hier eng verbunden mit dem Computer und anderen Mitteln, die auf die computergesteuerte Arbeitswelt vorbereiten oder diese simulieren. Alle diese Anwendungen sind heute überwiegend positiv besetzt. Neuere Forschungen haben
gezeigt, daß es durch den Einsatz computergesteuerter Trainingsprogramme
zu einer Steigerung der Fähigkeiten im Bereich von Sprache, Lesen,
Rechtschreibung und auch Rechnen kommen kann. Das räumliche Denken
sowie Fachkompetenzen können gefördert werden. Durch die Nutzung
geeigneter Lernsoftware können nach Kerres (M.Kerres, Multimediale
und telemediale Lernumgebungen, Konzeption und Entwicklung, Oldenbourg-Verlag
1998) lernbehinderte Personen die größte Erfolgszuwächse
verzeichnen. Da der Computer darüber hinaus die Möglichkeit bietet,
Realität über Bilder, Grafiken und Töne zu simulieren, fungiert
das neue Medium als Bindeglied zwischen unmittelbarer Anschauung und kognitivem
abstrakten Denken und schließt so eine Lücke, die das bisherige
traditionelle Lernen nicht füllen konnte.
Neben diesen eher Lernaspekten sind die sozialen Aspekte nicht zu vernachlässigen. Aus meiner praktischen Arbeit kann ich sagen, daß die Nutzung des Computers bei lernbehinderten Kindern und Jugendlichen zu einer Stärkung ihrer Kompetenzen führen kann. Genannt sein sollen die Ich-Kompetenz (Selbstwertgefühl) und die Sozialkompetenz (Sozialprestige, Anerkennung). Durch gemeinsames Lernen am Computer können die Jugendlichen wichtige Erziehungs- und Sozialziele erreichen. Gesellschaftspolitisch ist es wichtig, Lernbehinderte an den Neuen Technologien teilhaben zu lassen, weil sie sonst erneut und damit doppelt benachteiligt wären. Lernen ist auch Vorbereitung auf die Arbeitswelt und Bewältigung der Arbeitswelt - auch hier sind die Neuen Technologien hilfreich. Als Beispiele seien hier kleine CNC-Maschinen genannt, an denen relativ lebensecht auf die großen Maschinen vorbereitet werden kann. Diese positive Nutzung der Neuen Technologien ist heute im Arbeitslehrebereich von Sonderschulen, aber auch in der Benachteiligtenförderung anzutreffen. Gelegentlich ist diese Nutzung eingebettet in das Umfeld neuerer Lernmethoden wie etwa der Projektmethode (Gesellschaft für berufliche Bildung Solingen oder im Bremer Modellversuch "Benno"). Vorbereitung auf die Arbeitswelt bedeutet auch, daß sich Lernbehinderte - mit Unterstützung - um einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz bemühen. Die Möglichkeiten der Neuen Informationstechnologien sind auch hier äußerst positiv einzuschätzen. Dank der Aktion "Schulen ans Netz" haben heute viele Schulen Zugang zum Internet und nutzen die Möglichkeiten der Arbeitsverwaltung - die Online-Lehrstellensuche bzw. Online-Stellensuche. Im Feld "Arbeit" ist der Nutzen der Neuen Technologien für Lernbehinderte nicht so offensichtlich. Sie werden in diesem Bereich eher als Nachteil/Bedrohung zu sehen sein. Die moderne Arbeitswelt vernichtet nach und nach die Chancen von Ungelernten, die zu einem großen Teil mit den Lernbehinderten identisch sind. Sollen die Lernbehinderten an qualifizierten Arbeitsplätzen zum Zuge kommen, bedarf es besonderer Anstrengungen, die oft aus Kostengründen nicht zustande kommen. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang als positives Beispiel den weiter unten (Modellprojekte und Praxisbeispiele) genannten hessischen Modellversuch: Ausbildung zum/zur Werkzeugmaschinenspaner/in (Drehen-CNC - Fräsen-CNC). Durch diesen Modellversuch wurden die Grundlagen gelegt für inzwischen etablierte Berufe für Lernbehinderte in der Metallindustrie. Damit gelang eine Überarbeitung der bestehenden Berufsbilder nach § 48 Berufsbildungsgesetz im Metallbereich unter Berücksichtigung der modernen industriellen Realität und im Blick auf die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Lernbehinderte. Großer Wert wurde dabei auf die Durchlässigkeit zur Regelberuf "Zerspanungsmechaniker" gelegt, um hier nicht einen Sonderberuf' zu schaffen. Nachteile/Bedrohungen
Im Feld „Arbeit“ sind
die größten Bedrohungen für die Gruppe der Lernbehinderten
festzustellen. Computergesteuerte Maschinen wie CNC-Parks, programmierte
Steuerungsanlagen oder Industrieroboter vernichten Arbeitsplätze nicht
nur von Ungelernten. Es entstehen völlig neue Ausbildungsberufe wie
etwa der des Mechatronikers. Hier sind Lernbehinderte allerdings völlig
chancenlos.
Zum Schluß ein Blick auf Modellprojekte und Praxisbeispiele: Lernbehinderte:
Neue Technologien in der An- und Verwendung von lernbehinderten Jugendlichen im Übergang von der Schule in die Berufsbildung – COMPASS – (BLK-Schleswig-Holstein 1986-1990) Informationstechnische Grundbildung an Schulen für Lernbehinderte und Schulen für Erziehungshilfe – GRISO – (BLK-NRW 1987-1990) Selbstgesteuertes Lernen mit Computern – SELECT – (Walter Friedländer Bildungswerk – Berlin 1986-1988) Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnolgien in der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher – NIK (IMBSE Moers 1986-1988) Modellprojekte und Praxisbeispiele in den 90er Jahren: Modellversuch: Ausbildung zum/zur Werkzeugmaschinenspaner/-in (Drehen-CNC – Fräsen-CNC). Laufzeit: 64 Monate – Abschluß 31.12.1993 – finanziert vom Bundesinstitut für Berufsbildung und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten. Träger: Bildungswerk der hessischen Wirtschaft. Dieser Modellversuch wurde in 5 hessischen Betrieben durchgeführt. Modellversuch: Betriebliche Ausbildung in Elektroberufen für Sonderschulabsolventen/-innen und Hauptschulabgänger/-innen – Einsatz von multimedialem Lernen in der Ausbildung. Laufzeit: 1992-1997. Träger: Bildungswerk der hessischen Wirtschaft. Beteiligt waren 23 Betriebe und 5 Berufsschulstandorte. Die Jugendlichen entwickelten mit fachlicher Unterstützung ein eigenes multimediales Lehr-Lern-Buch. Praxisbeispiel: Im Schweriner Ausbildungszentrum entwickelten lernbeeinträchtigte Auszubildende ein Multimedia-Modul mit dem Titel: „Wartung, Instandsetzung und Fehlersuche an einer Metall-Schutzgas-Schweißanlage“. Der Einsatz von Multimedia hat die Ausbildungsmethodik angereichert und den Jugendlichen zu Schlüsselqualifikationen moderner Prägung verholfen. Praxisbeispiel: Das heidelberger
institut beruf und arbeit, der Fortbildungsträger der Benachteiligtenförderung
hat seit 1997 bereits 6 fünftägige Internet-Workshops durchgeführt.
Die Teilnehmer/-innen lernten die wesentlichen Internet-Dienste kennen,
um auf dieser Basis problem- und praxisorientiert zu erkunden, was das
Internet für die Benachteiligtenförderung zu bieten hat.
Körperbehinderte: Modellversuch: Am 1. Februar
1996 begann, gefördert aus Mitteln der Länder Rheinland-Pfalz,
Mecklenburg-Vorpommern und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie (Kosten: 500 000 DM) der Modellversuch „Erprobung
eines Spracherkennungssystems in der Sonderpädagogik – ESSo“. Das
Spracherkennungsprogramm DRANGONDICTATE wird an jeweils drei Schulen
in Rheinland-Pfalz und in Mecklenburg-Vorpommern erprobt. In den folgenden
Bereichen wird das System eingesetzt:
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